Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen des Bundesverband Rettungsdienst.
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Veranstaltungen (kurz: AGB – Veranstaltungen) sind – soweit im Folgenden nicht abweichend geregelt – Grundlage aller angebotenen Veranstaltungen des Bundesverband Rettungsdienst (abgekürzt „BVRD.at“; englisch „Austrian Paramedic Association“) mit Sitz in Linz (im Folgenden kurz „BVRD“). Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung, spätestens jedoch bei Veranstaltungsteilnahme anerkennt der Anmeldende (im Folgenden kurz „Kunde“) diese AGB.
(2) Die Geltung von Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde durch Gegenbestätigung oder in sonstiger Weise auf seine Geschäftsbedingungen hinweist. Andere Geschäftsbedingungen werden nur insoweit anerkannt, als sie mit den AGB des BVRD übereinstimmen oder vom BVRD im Einzelfall ausdrücklich – Unternehmern gegenüber schriftlich – zur Grundlage der jeweiligen Leistung erklärt werden (Individualvereinbarung).
(3) Sämtliche Anmeldungen zu Veranstaltungen sowie Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Der Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung kommt demnach erst mit und nur nach Maßgabe und Inhalt der schriftlichen Auftrags-/Teilnahmebestätigung des BVRD zustande.
(4) Sofern mehr Anmeldungen als Plätze vorliegen, erwachsen den nicht berücksichtigten Kunden daraus keine über die Erstattung einer allenfalls bereits entrichteten Teilnahmegebühr hinausgehenden Ansprüche.
(2) Wenn die vollständige Teilnahmegebühr nicht fristgerecht eingeht, behält sich der BVRD vor, die Veranstaltungsanmeldung zu stornieren. Die Bestimmungen des Punktes 6. gelten sinngemäß.
(1) Die Veranstaltungsanmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens beim BVRD bestätigt.
(2) Die Teilnehmerzahl ist für jeden Veranstaltung begrenzt.
(1) Der BVRD ist berechtigt, Veranstaltungen bis spätestens 2 (zwei) Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin ohne Angaben von Gründen abzusagen.
(2) Unbeschadet des vorstehenden Absatzes ist der BVRD berechtigt, Veranstaltungen jederzeit aus wichtigen organisatorischen Gründen, insbesondere aufgrund zu geringer Teilnehmeranzahl, und aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereiches des BVRD liegen, insbesondere Krankheit des Referenten, durch unverzügliche Mitteilung an den Kunden abzusagen. Sollte einer der zuvor genannten Gründe während eines bereits begonnen Veranstaltung auftreten, ist der BVRD berechtigt, den jeweiligen Veranstaltung zu beenden.
(3) Für den Fall, dass der Veranstaltung gemäß den beiden vorstehenden Absätzen abgesagt wird, wird dem Kunden die bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Der Ersatz darüber hinausgehender Aufwendungen des Kunden jedweder Art (z.B. Fahrtkosten, Verdienstentgang, Reise- und/oder Übernachtungskosten usw.) ist ausgeschlossen.
(1) Abmeldungen des Kunden müssen schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist das Einlangen des Stornierungsschreibens beim BVRD.
(3) Bei Abmeldungen zwischen 6 (sechs) und 2 (zwei) Wochen werden 70% und bei Abmeldungen weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 100% der gesamten Veranstaltungsgebühr berechnet.
(1) Der Veranstaltung wird entsprechend den geltenden Bedingungen des jeweiligen Veranstaltungsort durchgeführt.
(3) Ein Anspruch auf Durchführung des Veranstaltung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.
(a) Der BVRD haftet nicht für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen des Kunden während des Veranstaltungstermines. Der BVRD haften nicht für die Verwertbarkeit und inhaltliche Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Skripten, Lernunterlagen, Beiträge und Foliensätze oder sonst vermittelten Kenntnisse.
(1) Die Leistungen, Angebote, Veranstaltungsunterlagen sowie der gesamte Inhalt der Onlineservices sind geistiges Eigentum des BVRD oder Dritten und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BVRD weder vervielfältigt, noch anderen Dritten zugänglich gemacht oder weitergegeben werden.
(2) Während der Veranstaltung erstellte Foto- und Filmaufnahmen werden in üblicher Weise zu Dokumentations- und Informationszwecken in analogen wie digitalen Medien (Website, Soziale Medien) verwendet, womit sich der Kunde einverstanden erklärt. Andernfalls hat der Kunde dies vor Veranstaltungsbeginn, jedoch spätestens im Zuge der Registrierung bekannt zu geben.
(3) Dem Kunden ist das Fotografieren, Filmen, Vertonen und Veröffentlichen der Ausbildungsunterlagen und der Veranstaltungsvorträge nicht gestattet.
(1) Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit der Anmeldung und Abhaltung von Veranstaltungen entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich für Linz/Österreich zuständige Gericht. Sofern der Kunde Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Alternativ ist der BVRD auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, die Buchung vorgenommen haben.
Hier finden Sie die AGB und das Widerrufsformular als PDF: PDF downloaden